Grundsätzlich kann man als Grenzgänger genau wie als österreichischer Arbeitnehmer das Jahressechstel voll ausschöpfen. Dies bedeutet, dass ein Sechstel des Jahresgehaltes mit maximal 6 % versteuert wird (ein kleiner Teil sogar noch weniger).
Allerdings macht es hier keinen Unterschied ob man 13 Gehälter und Boni hat oder 14 Gehälter und einen extrem hohen 13. Gehalt aufweist. Es geht hier grundsätzlich einfach um ein Sechstel des Jahresgehaltes. Dies muss auf dem Jahreslohnausweis dann auch explizit ausgewiesen sein – als nicht regelmäßige Zahlung. Dies wird dann vom Finanzamt auch richtig berücksichtigt. Einerseits mindert diese Vorgehensweise den versteuerbaren Jahresgehalt und dieser Teil wird natürlich niedriger versteuert mit den maximal 6%.
Kurz und knapp: Am Besten sind 14 Gehälter – ob Grenzgänger oder nicht.